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Überblick behalten im Fördermittel-Dschungel

Sellwerk Websites • 31. Juli 2024

Überblick behalten im Fördermittel-Dschunge

Neben der BEG können Hauseigentümer auch auf weitere staatliche Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen zurückgreifen. Welche Fördermittel zu den Sanierungsmaßnahmen eines Hauseigentümers passen, sollte in jedem Fall individuell und in Abstimmung mit einem Fachunternehmen entschieden werden. Dafür ist es wichtig, den Überblick über die derzeit vom Staat angebotenen Fördermittel zu behalten. Im Folgenden wurden die wichtigsten Punkte zu den einzelnen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und dem KfW-Programm 262 zusammengefasst.


Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Zuschüsse für förderfähige Einzelmaßnahmen können seit dem 1. Januar 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Gewährt wird beispielsweise ein Zuschuss von 20 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Wie hoch der Zuschuss letztendlich ausfällt, ist davon abhängig, wie energieeffizient die Immobilie nach der Sanierung ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Wird eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, fördert der Staat die Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 120.000 Euro förderfähigen Kosten. Diese können maximal auf 150.000 Euro steigen, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht. Der maximale Zuschussbetrag für ein Effizienzhaus liegt damit bei 75.000 Euro, das heißt 50 % der förderfähigen Kosten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach der Fertigstellung der Sanierungen. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, wird ein Mindestalter von 5 Jahren des zu sanierenden Gebäudes vorausgesetzt. Zusätzlich muss ein Energieberater mit der Überprüfung der geplanten Maßnahmen beauftragt werden. Der Antrag für den Zuschuss muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beim BAFA beantragt werden.


Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Das iSFP ist ein softwaregeschütztes Tool, welches Hauseigentümern einen konkreten, maßgeschneiderten Überblick über die Sanierungsschritte im Gebäude gibt. Unter anderem werden darin die Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien, die dafür notwendigen Investitionen sowie Heizkosten- und CO2-Einsparungen ausgewiesen. Hauseigentümer, die eine empfohlene Sanierungsmaßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan innerhalb von 15 Jahren umsetzen, können zusätzlich zum normalen Zuschuss des BAFA einen Bonus in Höhe von 5 % erhalten.


KfW 262 – Kredite und Tilgungszuschüsse

  • Das Programm umfasst die Durchführung von Einzelmaßnahmen am Gebäude, die zu weniger Energieverbrauch führen, wie beispielsweise eine bessere Wärmedämmung des Dachs. Immobilienbesitzer können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite und hohe Tilgungszuschüsse für diese Sanierungsmaßnahmen erhalten. Hauseigentümer werden mit einem Kredit bis zu 60.000 Euro pro Kalenderjahr und einem Tilgungszuschuss zwischen 15 und 50 % des Kreditbetrages unterstützt. Auch für die staatliche Unterstützung der KfW wird das Mitwirken eines Energieeffizienz-Experten, der gemeinsam mit den Hauseigentümern das energetische Gesamtkonzept entwickelt und für die Fachplanung zuständig ist, vorausgesetzt. Der Antrag für einen KfW-Kredit muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden.
  • Die Bundesregierung plant, die Förderung für besonders effiziente KfW-40-Häuser und Sanierungen nun doch fortzusetzen. Auch wer preiswert vermietet, könnte noch Geld erhalten, das ist der Stand Anfang Februar 2022.
  • Zu den Förderprogrammen von Bestandsimmobilien.
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